Wohnungseigentumsrecht
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Wohnungseigentum im Jahr 1951 hat das Wohnungseigentum bzw. das Teileigentum zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Die Möglichkeit, selbständig grundbuchfähige Eigentumswohnungen in einem einheitlichen Baukörper zu bilden, ermöglicht es, eigenes Eigentum zu überschaubaren Preisen zu erwerben, sei es zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage zum Zwecke der Vermietung.

Auch außerhalb des Geschosswohnbaus, wie z.B. bei Reihenhäusern hat das Wohnungseigentum mittlerweile einen breiten Anwendungsbereich gefunden.
Die Struktur des Wohnungseigentums erfordert es, die Interessen des einzelnen Eigentümers und die Interessen der Eigentümergemeinschaft aufeinander abzustimmen. Dies birgt zwangsläufig ein nicht unerhebliches rechtliches Konfliktpotential, welches es aufzulösen gilt.
Um so wichtiger ist es für Wohnungseigentümer, Verwalter und für die Verwaltungsbeiräte, fundierte rechtliche Unterstützung in den Konfliktfeldern des Wohnungseigentumsrechts zu erhalten.
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