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Beauftragung und Kosten

Die Erstberatung

Sind Sie Verbraucher, stammt also das Rechtsproblem nicht aus Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit, sollten Sie von der Möglichkeit eines Erstberatungsgesprächs Gebrauch machen.

Rufen Sie hierzu einfach unter (089) 442398 74 an oder kontaktieren Sie uns per Mail. Hierbei kann vorab abgeklärt werden, ob sich Ihr Problem für eine Erstberatung überhaupt eignet und mit welchen konkreten Kosten Sie hierfür rechnen müssen. Mit der bloßen Anfrage sind keine Kosten für Sie verbunden.

Die Erstberatung dient einer erstmaligen Einstiegsberatung zu einem rechtlichen Problem, also einer überschlägigen pauschalen Beratung eines Verbrauchers (§ 34 Abs. 1 Satz 3 RVG). Die Kosten hierfür betragen je nach Umfang und Gegenstandswert zwischen EUR 45,00 zzgl. MwSt. und maximal 190,00 EUR zzgl. MwSt. Je nach Problemstellung kann eine Erstberatung auch zum Pauschalpreis angeboten werden.


Die über eine Erstberatung hinausgehende Beratung, die Beratung von Unternehmen, das Rechtsgutachten,

Sind Sie Unternehmer und/oder wünschen Sie eine über die Erstberatung hinausgehende Prüfung und Beratung zu Ihrer Angelegenheit, rufen Sie hierzu einfach unter (089) 442398 74 an oder kontaktieren Sie uns per Mail und informieren Sie sich vorab über die konkret anfallenden Kosten. Je nach angefragter Tätigkeit kann die Vergütung als Festpreis oder nach Zeitaufwand vereinbart werden.

Mit Ihrer Kostenanfrage kommt noch kein Anwaltsvertrag zu Stande und es werden demzufolge auch keine Kosten für Sie ausgelöst. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Mitteilung über die zu erwartenden Anwaltskosten. Sie können dann auf dieser Basis entscheiden, ob Sie einen entsprechenden Beratungsauftrag erteilen wollen.


Die Rechtsvertretung im Gerichtsverfahren, Schlichtungs- und Verwaltungsverfahren sowie vorgerichtliche Tätigkeit

Wollen Sie sich anwaltlich vertreten lassen, sei es gegenüber Behörden, Gerichten, Schlichtungsstellen oder vorgerichtlich gegenüber Ihrem Anspruchsgegner, wird die anwaltliche Tätigkeit in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abgerechnet werden. Einen groben Umriss über das Vergütungssystem des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erhalten Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer https://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/. Wollen Sie sich vorab über den Kostenrahmen informieren können Sie natürlich auch hierzu einfach unter (089) 442398 74 anrufen oder uns per Mail kontaktieren.

Mit Ihrer Kostenanfrage kommt noch kein Anwaltsvertrag zu Stande und es werden demzufolge auch keine Kosten für Sie ausgelöst. Nach Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Mitteilung über die zu erwartenden Anwaltskosten. Sie können dann auf dieser Basis entscheiden, ob Sie einen entsprechenden Anwaltsauftrag erteilen wollen.

Beachten Sie unbedingt:

Wenn eine Fristsache vorliegt (d.h. es laufen Gerichtsfristen, Rechtsmittelfristen, Verjährungsfristen, Erwiderungsfristen, etc.) rufen Sie vor oder mit Übersendung Ihrer Unterlagen unbedingt an ((089) 442398 74), damit rechtzeitig und verbindlich eine Beauftragung und Fristwahrung durch den Anwalt abgeklärt werden kann.

Allein durch die Übersendung von Unterlagen kommt noch kein Anwaltsvertrag zustande. Es werden dementsprechend auch keine fristwahrenden Maßnahmen ohne ausdrücklich erteilten und vom Rechtsanwalt angenommenen Auftrag ergriffen.

Rechtsanwalt Martin Spatz - info@raspatz.de - (089) 442398 74 - Landsberger Straße 155, 80687 München