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Maklerrecht

Trotz der großen praktischen Bedeutung erfolgt die gesetzliche Regelung des Maklerrechts im Gesetz nur unzureichend. Angesichts dessen ergeben sich viele wichtige Gesichtspunkte des Maklerrechts aus der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung.
Der Einsatz von Planungsleistungen hat zudem unter besonderer Berücksichtigung der für das jeweilige Projekt geltenden besonderen Aufgabenstellung zu erfolgen.
Die rechtliche Beratung muss diese Rechtsprechung zwangsläufig integrieren, um sowohl Maklern als auch Auftraggebern deren Rechte und Pflichten aufzeigen zu können.
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